Ich möchte Jäger werden. Diesen Traum kann ich mir in Deutschland schon vor der Volljährigkeit erfüllen. Diese Regelung bietet Schülern vor Beginn der Lehre oder eines Studiums die Möglichkeit, die Jagdscheinprüfung abzulegen. In der Regel kann man die Jägerprüfung nach einem absolvierten Vorbereitungslehrgang im Alter von 15 1⁄2 Jahren ablegen. Mit Ausnahmen von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland muss der Kursort nicht in der Nähe des Wohnortes liegen. Ausgehändigt wird der Jugendjagdschein mit dem vollendeten 16. Lebensjahr von der zuständigen Jagdbehörde in dem der Jungjäger seinen Erstwohnsitz hat. Vor der Vergabe des Jugendjagdscheines prüft die zuständige Behörde die Zuverlässigkeit und die Persönlichkeitsentwicklung des Jugendlichen. Bestehen keine Zweifel und wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt, kann es endlich ins Revier gehen. Doch aufgepasst! Die Jagdausübung ist in den nächsten zwei Jahren rechtlich eingeschränkt.
Die Einzeljagd/Ansitz darf nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von den Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Person ausgeübt werden. Voraussetzung für die beaufsichtigende Person ist, dass diese jagdlich Erfahren ist. Sie muss theoretische und praktische Kenntnisse haben (abgelegte Jägerprüfung). Sie muss jedoch nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die Begleitperson muss jeder Zeit und unverzüglich auf den Jungjäger einwirken können. Hierzu muss die Person die gesamte Zeit neben ihm sitzen. Es reicht also nicht aus, sich nur im selben Revier aufzuhalten.
Die Teilnahme als Schütze auf Gesellschaftsjagden ist ebenso untersagt. Diese Einschränkung soll verhindern, dass der Jugendliche zu einer Gefahr für den Ablauf der Gesellschaftsjagd wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Jugendjagdscheininhaber aufgrund seines Alterns noch nicht die nötige Ruhe mitbringt um stressige Situationen richtig einschätzen zu können. Die Teilnahme als Treiber ist aber ohne Waffe natürlich gestattet. Der Begriff „Gesellschaftsjagd“ ist nicht genau definiert – es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, wenn mehr als vier Schützen unabhängig von der Zahl der sonstigen Teilnehmer im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang gemeinsam jagen, ist es eine Gesellschaftsjagd.
Eine weitere Einschränkung finden wir auch außerhalb des Revieres. Das Waffengesetz untersagt dem minderjährigen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition. Ausnahmen sind:
- Ausübung der Jagd
- Training des jagdlichen Schießens
- Jagdliche Schießwettbewerbe
Zu diesem Zweck dürfen Waffen geführt und Munition zum direkten Verbrauch erworben werden.
Vollendet der Jugendjagdscheininhaber sein 18. Lebensjahr, braucht er seinen Jagdschein nur umschreiben zu lassen. Es ist keine erneute Prüfung erforderlich. Jugendjagdscheinanwärter sollten bei der Wahl Ihrer Ausbildung auf qualifizierte Jugendausbilder achten. Der Abschluss einer Meisterprüfung (Revierjagdmeister) beispielsweise beinhaltet die pädagogische Ausbildung im Umgang mit Jugendlichen.